Gutachterauswahl
Das prüfende Verfahren hat zum Bestandteil die Gutachterwahl. Die Auswahl wie auch die Bestellung externer Gutachterinnen und Gutachter liegt in der Verantwortung des Qualitätszentrums Siegen (QZS). Das QZS legt gegenüber dem Rektorat Rechenschaft über die Gutachterauswahl ab. Daraufhin entscheidet das Rektorat, ob der gewählte Gutachter in Frage kommt oder nicht. Nachdem die Gutachterin oder oder der Gutachter feststeht, stellt das QZS dem Fach das Ergebnis der Prüfung, die Stellungnahmen und die Gutachten zur Verfügung. Dadurch bekommt das Fach die Möglichkeit Follow-Up-Maßnahmen abzuleiten, womit der dezentrale und subsidiäre Ansatz betont wird. Danach findet ein Gespräch zwischen dem Fach, dem Dekanat, dem Rektorat, dem QZS und der Verwaltung statt, in dem Handlungsbedarfe benannt und festgeschrieben werden.
Ablauf der Gutachterwahl für das Lehramt:
- Das Qualitätszentrum Siegen leitet eine Liste der benannten Gutachter oder Berater an das Schulministerium, welches einen weiteren Gutachter entsenden kann (z. B. für die Berufspraxis aus Lehramtssicht, Curriculum).
- Im Falle eines Beratungsbedarfs erfolgt die sogenannte Einrichtung „Runder Tisch“.
- Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) ist bei den Prozessschritten des prüfenden Verfahrens (Erstgespräch, Erstellung des Faktenberichts und Stellungnahme nach dem Gutachten) eingebunden.