Prüfendes Verfahren
Version vom 10. Juli 2018, 10:02 Uhr von QZS Siegen (Diskussion | Beiträge)
Das prüfende Verfahren ist eine Variante des Review-Verfahrens. Das Verfahren wird durch ein Erstgespräch gestartet. Das Ergebnis des durchgeführten Erstgesprächs wird protokolliert und bildet einen wichtigen Teil der Grundlage für das weitere Verfahren. Beim prüfenden Verfahren wird ein Strategiebericht durch das Fach erstellt, in dem angestrebte Änderungen beschrieben und die Perspektiven für die Weiterentwicklung aufgezeigt werden. Der Strategiebericht und die geplanten Änderungen in der Prüfungsordnung sowie im Curriculum werden dem Dekanat und den Studierenden zur Stellungnahme zugeteilt.
Das Qualitätszentrum Siegen (QZS) veranlasst darüber hinaus und in Abstimmung mit den jeweiligen Verantwortlichen:
- eine kapazitative Ressourcenkontrolle durch die Abteilung Hochschulplanung/ Controlling
- eine Rechtsprüfung, insbesondere die Überprüfung der KMK-Vorgaben und den Vorgaben des Akkreditierungsrates durch die Rechtsabteilung
- eine Rechtsprüfung, die bei Lehramtsstudiengängen sicherstellt, dass die Vorgaben des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen eingehalten sind
- bei Lehramtsstudiengängen eine Überprüfung durch das Zentrum für Lehrerbildung
- eine Überprüfung der internen und externen Qualitätsstandards durch das QZS
- die Bestellung von Gutachtern und Gutachterinnen zur Begutachtung der inhaltlichen Weiterentwicklung des Studiengangs in den Bereichen Studierbarkeit, Curriculum, Fachwissenschaft, Berufsfelder, Studierendenansicht