Prüfendes Verfahren
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Das prüfende Verfahren ist eine Variante des Review-Verfahrens an der Universität Siegen. Das Review-Verfahren wird durch das Erstgespräch eingeleitet, in dem die beiden Verfahrenstypen (prüfendes Verfahren, entwickelndes Verfahren) vorgestellt werden.
Im Erstgespräch werden die unterschiedlichen Verfahrensschritte besprochen und ein Zeitplan skizziert sowie angedachte Änderungen des Studiengangs bzw. der Studiengänge durch das Fach beschrieben. Das prüfende Verfahren basiert auf der Annahme, dass das Curriculum vom Fach auf der Grundlage der eigenen Vorstellungen, der Rückmeldung der Studierenden und der Interpretation des Faktenberichts entwickelt wird. Das Curriculum wird in den Studiengangdokumenten (Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen) dokumentiert und vom Studiengangverantwortlichen, dem Rechtsdezernat, dem Campusmanagement und dem Planungsdezernat zur Prüfung vorgelegt.
Bei Lehramtsstudiengängen prüft zuvor das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) auf Stimmigkeit mit den Vorgaben der Kombinationsstudiengänge des Lehramts. Nach den Prüfungen werden die Prüfungsordnungen durch den Fakultätsrat – bei Lehramtsstudiengängen auch vom ZLB-Rat – beschlossen. Die fertigen Dokumente werden dann begutachtet (vgl. das Stichwort zur Gutachterauswahl). Die Gutachten sollen sich auf die inhaltliche Ausgestaltung der Curricula beziehen und geschehen auf der Grundlage der Prüfungsordnung, der Modulbeschreibungen, des Studienverlaufsplans, der Stellungnahme dem Interview bzw. der Interviews mit den Studierenden sowie dem vorgelegten Bericht zum Studiengang durch das Fach. Die Gutachten gehen den Fachvertretern für eine Stellungnahme zu und werden vom Qualitätszentrum (QZS), Vertretern der Universitätsverwaltung und des Prorektorats für Studium und Lehre sowie bei Lehramtsstudiengängen zusätzlich vom ZLB ausgewertet. Die Auswertung mit den angedachten Auflagen und Empfehlungen wird den Fachvertretern zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch der Fachvertreter kann dann ein Rückgespräch geführt werden, in dem Sachverhalte geklärt werden können. Der Bericht wird dann zur Beratung der Senatskommission für Studium und Lehre zur Verfügung gestellt, die dem Rektorat die Akkreditierung der Studiengänge mit möglichen Auflagen und Empfehlungen sowie eventuellen universitätsweiten Handlungsbedarfen empfiehlt. Die endgültige Akkreditierungsentscheidung trifft das Rektorat. Bei Lehramtsstudiengängen ist darüber hinaus das Ministerium für Schule und Bildung zu beteiligen.