Fachprüfungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Studiengang hat eine Fachprüfungsordnung. Sie regelt die Spezifika des jeweiligen Studiengangs, die über die Grundsätze der Rahmenprüfungsordnung hinausgehen.  
 
Jeder Studiengang hat eine Fachprüfungsordnung. Sie regelt die Spezifika des jeweiligen Studiengangs, die über die Grundsätze der Rahmenprüfungsordnung hinausgehen.  
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Die Fachprüfungsordnung regelt u. a.
 
Die Fachprüfungsordnung regelt u. a.
- die Studieninhalte,
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* die Studieninhalte,
- welche Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Modulgruppen besucht werden können,
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* welche Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Modulgruppen besucht werden können,
- die konkreten Modulprüfungen,
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* die konkreten Modulprüfungen,
- die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungspunkte (ECTS-Punkte),
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* die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungspunkte (ECTS-Punkte),
- welche Prüfungen in die Endnote für das Zeugnis eingehen,
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* welche Prüfungen in die Endnote für das Zeugnis eingehen,
- die Prüfungsfristen,
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* die Prüfungsfristen,
- (in Ausnahmefällen) Abweichungen von der Rahmenprüfungsordnung.
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* (in Ausnahmefällen) Abweichungen von der Rahmenprüfungsordnung.
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Wird gegen die Fachprüfungsordnung verstoßen, kann der Prüfungsanspruch im Studiengang verloren gehen und damit zur Exmatrikulation führen.
 
Wird gegen die Fachprüfungsordnung verstoßen, kann der Prüfungsanspruch im Studiengang verloren gehen und damit zur Exmatrikulation führen.

Version vom 15. April 2019, 21:00 Uhr

Jeder Studiengang hat eine Fachprüfungsordnung. Sie regelt die Spezifika des jeweiligen Studiengangs, die über die Grundsätze der Rahmenprüfungsordnung hinausgehen.

Die Fachprüfungsordnung regelt u. a.

  • die Studieninhalte,
  • welche Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Modulgruppen besucht werden können,
  • die konkreten Modulprüfungen,
  • die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungspunkte (ECTS-Punkte),
  • welche Prüfungen in die Endnote für das Zeugnis eingehen,
  • die Prüfungsfristen,
  • (in Ausnahmefällen) Abweichungen von der Rahmenprüfungsordnung.

Wird gegen die Fachprüfungsordnung verstoßen, kann der Prüfungsanspruch im Studiengang verloren gehen und damit zur Exmatrikulation führen.