Empfehlungen
Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens kann die Akkreditierungsentscheidung der Akkreditierungsagentur durch Empfehlungen und/oder Anregungen ergänzt werden (Verfahrensregelung für die Akkreditierung von Studiengängen). Eine Erfüllung dieser Empfehlungen ist im Gegensatz zu erteilten Auflagen nicht nachzuweisen.