Shortlist: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | + | Als '''Shortlist''' wird diejenige Auflistung von möglichen Gutachtern/Beratern bezeichnet, die nach der Streichung von einzelnen Personen durch eine Einheit nach Vorlage einer entsprechenden Longlist - an der Universität Siegen beispielsweise im Rahmen von internen Akkreditierungen durch das QZS - übrig bleibt. Bei internen Akkreditierungsverfahren wählt das QZS anschließend aus der Shortlist die entsprechenden Gutachter/Berater für das jeweilige Verfahren aus. | |
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Version vom 30. Juli 2018, 09:05 Uhr
Als Shortlist wird diejenige Auflistung von möglichen Gutachtern/Beratern bezeichnet, die nach der Streichung von einzelnen Personen durch eine Einheit nach Vorlage einer entsprechenden Longlist - an der Universität Siegen beispielsweise im Rahmen von internen Akkreditierungen durch das QZS - übrig bleibt. Bei internen Akkreditierungsverfahren wählt das QZS anschließend aus der Shortlist die entsprechenden Gutachter/Berater für das jeweilige Verfahren aus.