Erstgespräch: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Oktober 2018, 20:02 Uhr

Das Erstgespräch markiert den Start der internen Akkreditierung von Studiengängen an der Universität Siegen. Dabei wird eine strategische Einordnung in das Studienprofil der Universität vorgenommen und festgelegt, ob das prüfende Verfahren oder das entwickelnde Verfahren angewendet wird.

Die Festlegung auf ein Verfahren kann zunächst vorläufig erfolgen, da eine Wechseloption vom prüfenden- hin zum entwickelnden Verfahren gegeben ist. Im Erstgespräch können außerdem mögliche Problemlagen bereits benannt werden. Im Gespräch wird ein erster Zeitplan skizziert und im Nachgang entsprechende Dokumente zur Verfügung gestellt sowie AnsprechpartnerInnen genannt.


Teilnehmende Rolle/Funktion
Prodekan Lehre Gesamtverantwortung, Einladung, Entscheidung über Art des Verfahrens (prüfend/entwickelnd)
Studiendekan/-in Einordnung des Studiengangs in Fakultätsprofil, Vorschlagsrecht zur Art des Verfahrens
Studiengangverantwortliche/-r Erläuterung zum Studiengang (Konzept, Curriculum, Studiengangziele etc.), Vorschlagsrecht zur Art des Verfahrens, Bericht über die QM-Maßnahmen im vergangenen Akkreditierungszeitraum, insbes. jahresgespräche
Dez. 2 (Hochschulplanung & Entwicklung Lieferung der studiengang- und lehreinheitsspezifischen Daten
Dez. 3 (Akad. Angelegenheiten) Rechtsberatung
ZLB Direktor/-in (bei Lehramt) Beratung bei lehramtsspezifischen Fragestellungen - Problemlagen und Bereiche für Begutachtung benennen
QZS Mitarbeiter/-in Beratung zur Qualitätssicherung und zum Review-Verfahren, Protokollführung, Erstellung ablaufplan zum Verfahren
Q-Koordinator/-in bzw. Studienkoordinator/-in