Senatskommission für Studium und Lehre: Unterschied zwischen den Versionen

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* 2 Personen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
 
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* 2 Personen aus der Gruppe der Studierenden
 
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Aktuelle Version vom 13. August 2019, 11:34 Uhr

Aufgaben

Der Senat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beratung des Rektorats, des Hochschulrats und der Fakultäten ständige Kommissionen. Die Kommission für strategische Hochschulentwicklung, befasst sich insbesondere mit allen Angelegenheiten, die die fachliche und organisatorische Struktur und die räumliche, personelle und finanzielle Ausstattung der Universität sowie deren Entwicklung betreffen.

Mitglieder

  • 1 Vorsitzende/r: Prorektor/in für strategische Hochschulentwicklung
  • 4 Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen
  • 2 Personen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
  • 2 Personen aus der Gruppe der Studierenden
  • 2 Personen aus der Gruppe der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung

Quellen