Einführung von Studiengängen: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Vorstufe entscheidet eine Fakultät, einen Studiengang unter Einbezug des QZS und der Universitätsverwaltung zu entwickeln. In der Prüfungsphase wird der Studiengang im Entwurfsstadium weiterentwickelt. Dabei wird die Idee hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Umsetzbarkeit und ihrer Passung zur Strategie überprüft und das Fach frühzeitig durch die Rechtsabteilung und die Abteilung Hochschulplanung/Controlling beraten. Nach dieser Beratung und einem Erstgespräch mit der/dem Prorektor/-in für Studium und Lehre wird der Studiengang im Entwurfsstadium durch den Fakultätsrat beschlossen, um dann durch das Qualitätszentrum und die Steuerungsgruppe Lehre beraten zu werden. Anschließend wird der Entwurf im Rektorat behandelt, das den Entwurf akzeptiert oder ablehnt. Ferner können Auflagen und Empfehlungen für die Formulierung des endgültigen Antrags beschlossen werden. Die Umsetzung des geplanten Studiengangs wird nun auf Vereinbarkeit mit rechtlichen Rahmenbedingungen, den kapazitativen Ressourcenbedarf und die Abbildbarkeit im Campusmanagement geprüft. Der komplette Antrag wird dann über das QZS erneut der Steuerungsgruppe Lehre und dem Rektorat vorgelegt. Das QZS veranlasst eine externe Begutachtung. Abschließend entscheidet das Rektorat über die Einführung des Studiengangs sowie mögliche Auflagen und Empfehlungen. Die Implementierungsphase bildet die Umsetzung des Studiengangs in der Verwaltung sowie die notwendige Abstimmung innerhalb oder zwischen den Fakultäten ab.
 
In der Vorstufe entscheidet eine Fakultät, einen Studiengang unter Einbezug des QZS und der Universitätsverwaltung zu entwickeln. In der Prüfungsphase wird der Studiengang im Entwurfsstadium weiterentwickelt. Dabei wird die Idee hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Umsetzbarkeit und ihrer Passung zur Strategie überprüft und das Fach frühzeitig durch die Rechtsabteilung und die Abteilung Hochschulplanung/Controlling beraten. Nach dieser Beratung und einem Erstgespräch mit der/dem Prorektor/-in für Studium und Lehre wird der Studiengang im Entwurfsstadium durch den Fakultätsrat beschlossen, um dann durch das Qualitätszentrum und die Steuerungsgruppe Lehre beraten zu werden. Anschließend wird der Entwurf im Rektorat behandelt, das den Entwurf akzeptiert oder ablehnt. Ferner können Auflagen und Empfehlungen für die Formulierung des endgültigen Antrags beschlossen werden. Die Umsetzung des geplanten Studiengangs wird nun auf Vereinbarkeit mit rechtlichen Rahmenbedingungen, den kapazitativen Ressourcenbedarf und die Abbildbarkeit im Campusmanagement geprüft. Der komplette Antrag wird dann über das QZS erneut der Steuerungsgruppe Lehre und dem Rektorat vorgelegt. Das QZS veranlasst eine externe Begutachtung. Abschließend entscheidet das Rektorat über die Einführung des Studiengangs sowie mögliche Auflagen und Empfehlungen. Die Implementierungsphase bildet die Umsetzung des Studiengangs in der Verwaltung sowie die notwendige Abstimmung innerhalb oder zwischen den Fakultäten ab.

Version vom 15. August 2018, 09:10 Uhr

Der Prozess „Einführung von Studiengängen“ gliedert sich in folgende Phasen:

  • Vorstufe (fakultätsintern)
  • Prüfungsphase (Entwurf)
  • Beschlussphase (Antrag)
  • Implementierungsphase

In der Vorstufe entscheidet eine Fakultät, einen Studiengang unter Einbezug des QZS und der Universitätsverwaltung zu entwickeln. In der Prüfungsphase wird der Studiengang im Entwurfsstadium weiterentwickelt. Dabei wird die Idee hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Umsetzbarkeit und ihrer Passung zur Strategie überprüft und das Fach frühzeitig durch die Rechtsabteilung und die Abteilung Hochschulplanung/Controlling beraten. Nach dieser Beratung und einem Erstgespräch mit der/dem Prorektor/-in für Studium und Lehre wird der Studiengang im Entwurfsstadium durch den Fakultätsrat beschlossen, um dann durch das Qualitätszentrum und die Steuerungsgruppe Lehre beraten zu werden. Anschließend wird der Entwurf im Rektorat behandelt, das den Entwurf akzeptiert oder ablehnt. Ferner können Auflagen und Empfehlungen für die Formulierung des endgültigen Antrags beschlossen werden. Die Umsetzung des geplanten Studiengangs wird nun auf Vereinbarkeit mit rechtlichen Rahmenbedingungen, den kapazitativen Ressourcenbedarf und die Abbildbarkeit im Campusmanagement geprüft. Der komplette Antrag wird dann über das QZS erneut der Steuerungsgruppe Lehre und dem Rektorat vorgelegt. Das QZS veranlasst eine externe Begutachtung. Abschließend entscheidet das Rektorat über die Einführung des Studiengangs sowie mögliche Auflagen und Empfehlungen. Die Implementierungsphase bildet die Umsetzung des Studiengangs in der Verwaltung sowie die notwendige Abstimmung innerhalb oder zwischen den Fakultäten ab.