Prüfendes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das prüfende Verfahren ist eine Variante des [[Review]]-Verfahrens. Das Verfahren wird durch ein [[Erstgespräch]] gestartet. Das Ergebnis des durchgeführten Erstgesprächs wird protokolliert und bildet einen wichtigen Teil der Grundlage für das weitere Verfahren. Beim prüfenden Verfahren wird ein Strategiebericht durch das Fach erstellt, in dem angestrebte Änderungen beschrieben und die Perspektiven für die Weiterentwicklung aufgezeigt werden. Der Strategiebericht und die geplanten Änderungen in der Prüfungsordnung sowie im Curriculum werden dem Dekanat und den Studierenden zur Stellungnahme zugeteilt.
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Das prüfende Verfahren ist eine Variante des Review-Verfahrens an der Universität Siegen. Das Review-Verfahren wird durch das Erstgespräch eingeleitet, in dem die beiden Verfahrenstypen (prüfendes Verfahren, entwickelndes Verfahren) vorgestellt werden.  
  
Das [[Qualitätszentrum Siegen (QZS)]] veranlasst darüber hinaus und in Abstimmung mit den jeweiligen Verantwortlichen:
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Im Erstgespräch werden die unterschiedlichen Verfahrensschritte besprochen und ein Zeitplan skizziert sowie angedachte Änderungen der Studiengänge/des Studiengangs durch das Fach beschrieben. Das prüfende Verfahren basiert auf der Annahme, dass das Curriculum vom Fach auf der Grundlage der eigenen Vorstellungen, der Rückmeldung der Studierenden und der Interpretation des Faktenberichts entwickelt wird. Das Curriculum wird in den Studiengangdokumenten (Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen) dokumentiert und vom Studiengangverantwortlichen dem Rechtsdezernat, dem Campusmanagement und dem Planungsdezernat zur Prüfung vorgelegt.
  
* eine kapazitative Ressourcenkontrolle durch die Abteilung Hochschulplanung/ Controlling
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Bei Lehramtsstudiengängen prüft zuvor das ZLB auf Stimmigkeit mit den Vorgaben der Kombinationsstudiengänge des Lehramts. Nach den Prüfungen werden die Prüfungsordnungen durch den Fakultätsrat – bei Lehramtsstudiengängen auch vom ZLB-Rat – beschlossen. Die fertigen Dokumente werden dann begutachtet (vgl. das Stichwort zur Gutachterauswahl). Die Gutachten sollen sich auf die inhaltliche Ausgestaltung der Curricula beziehen und geschehen auf der Grundlage der Prüfungsordnung, der Modulbeschreibungen, des Studienverlaufsplans, der Stellungnahme der/ dem Interview mit den Studierenden sowie dem vorgelegten Bericht zum Studiengang durch das Fach. Die Gutachten gehen den Fachvertretern für eine Stellungnahme zu und werden vom QZS, Vertretern der Universitätsverwaltung und des Prorektorats für Studium und Lehre sowie bei Lehramtsstudiengängen zusätzlich vom ZLB ausgewertet. Die Auswertung mit den angedachten  Auflagen und Empfehlungen wird den Fachvertretern zur Verfügung gestellt.
* eine Rechtsprüfung, insbesondere die Überprüfung der KMK-Vorgaben und den Vorgaben des Akkreditierungsrates durch die Rechtsabteilung
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* eine Rechtsprüfung, die bei Lehramtsstudiengängen sicherstellt, dass die Vorgaben des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen eingehalten sind
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Auf Wunsch der Fachvertreter kann dann ein Rückgespräch geführt werden, in dem Sachverhalte geklärt werden können. Der Bericht wird dann zur Beratung der Senatskommission für Studium und Lehre zur Verfügung gestellt, die dem Rektorat die Akkreditierung der Studiengänge mit möglichen Auflagen und Empfehlungen sowie eventuellen universitätsweiten Handlungsbedarfen empfiehlt. Die endgültige Akkreditierungsentscheidung trifft das Rektorat. Bei Lehramtsstudiengängen ist darüber hinaus das Ministerium für Schule und Bildung zu beteiligen.
* bei Lehramtsstudiengängen eine Überprüfung durch das Zentrum für Lehrerbildung
 
* eine Überprüfung der internen und externen Qualitätsstandards durch das QZS
 
* die Bestellung von Gutachtern und Gutachterinnen zur Begutachtung der inhaltlichen Weiterentwicklung des Studiengangs in den Bereichen Studierbarkeit, Curriculum, Fachwissenschaft, Berufsfelder, Studierendenansicht
 

Version vom 25. Juli 2018, 10:51 Uhr

Das prüfende Verfahren ist eine Variante des Review-Verfahrens an der Universität Siegen. Das Review-Verfahren wird durch das Erstgespräch eingeleitet, in dem die beiden Verfahrenstypen (prüfendes Verfahren, entwickelndes Verfahren) vorgestellt werden.

Im Erstgespräch werden die unterschiedlichen Verfahrensschritte besprochen und ein Zeitplan skizziert sowie angedachte Änderungen der Studiengänge/des Studiengangs durch das Fach beschrieben. Das prüfende Verfahren basiert auf der Annahme, dass das Curriculum vom Fach auf der Grundlage der eigenen Vorstellungen, der Rückmeldung der Studierenden und der Interpretation des Faktenberichts entwickelt wird. Das Curriculum wird in den Studiengangdokumenten (Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan, Modulbeschreibungen) dokumentiert und vom Studiengangverantwortlichen dem Rechtsdezernat, dem Campusmanagement und dem Planungsdezernat zur Prüfung vorgelegt.

Bei Lehramtsstudiengängen prüft zuvor das ZLB auf Stimmigkeit mit den Vorgaben der Kombinationsstudiengänge des Lehramts. Nach den Prüfungen werden die Prüfungsordnungen durch den Fakultätsrat – bei Lehramtsstudiengängen auch vom ZLB-Rat – beschlossen. Die fertigen Dokumente werden dann begutachtet (vgl. das Stichwort zur Gutachterauswahl). Die Gutachten sollen sich auf die inhaltliche Ausgestaltung der Curricula beziehen und geschehen auf der Grundlage der Prüfungsordnung, der Modulbeschreibungen, des Studienverlaufsplans, der Stellungnahme der/ dem Interview mit den Studierenden sowie dem vorgelegten Bericht zum Studiengang durch das Fach. Die Gutachten gehen den Fachvertretern für eine Stellungnahme zu und werden vom QZS, Vertretern der Universitätsverwaltung und des Prorektorats für Studium und Lehre sowie bei Lehramtsstudiengängen zusätzlich vom ZLB ausgewertet. Die Auswertung mit den angedachten Auflagen und Empfehlungen wird den Fachvertretern zur Verfügung gestellt.

Auf Wunsch der Fachvertreter kann dann ein Rückgespräch geführt werden, in dem Sachverhalte geklärt werden können. Der Bericht wird dann zur Beratung der Senatskommission für Studium und Lehre zur Verfügung gestellt, die dem Rektorat die Akkreditierung der Studiengänge mit möglichen Auflagen und Empfehlungen sowie eventuellen universitätsweiten Handlungsbedarfen empfiehlt. Die endgültige Akkreditierungsentscheidung trifft das Rektorat. Bei Lehramtsstudiengängen ist darüber hinaus das Ministerium für Schule und Bildung zu beteiligen.