Verantwortlichkeiten
Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität sind verpflichtet, am Qualitätsmanagement der Universität Siegen im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Qualitätssicherungsverfahren (Evaluationen, Audits o.ä.) von zentralen Leistungsbereichen (Forschung, Lehre, Governance, Service etc.), Fakultäten, Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) oder zentrale Einrichtungen werden unter Verantwortung des Rektorates durchgeführt. Die Qualitätssicherung der Verwaltung verantwortet der Kanzler. Den Fakultäten, zentralen Einrichtungen, dem ZLB und der Verwaltung obliegen die Verantwortung für die Einleitung und Umsetzung der in den jeweiligen Bereichen erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung. Qualitätssicherungsverfahren mit externen Institutionen werden im Einvernehmen mit dem Rektorat durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesem Verfahren werden dem Rektorat, dem Lenkungsausschuss QM und dem Qualitätszentrum Siegen (QZS) zur Verfügung gestellt.
Verantwortlichkeiten des Rektorats:
Das Rektorat der Universität Siegen trägt die Gesamtverantwortung für das Qualitätsmanagement der Universität Siegen. Es kann die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement auf eines ihrer Mitglieder übertragen. Das Rektorat legt fest, wer welche Daten erfasst und wie diese für die Anwendung der Instrumente zur Qualitätssicherung und –entwicklung zugänglich gemacht werden. Das Rektorat wird bei seinen Aufgaben im Qualitätsmanagement durch das Qualitätszentrum Siegen (QZS) unterstützt. Im Auftrag des Rektorats initiiert und koordiniert das QZS die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems. Es unterstützt operativ sämtliche QM-Prozesse. Im Verfahren der internen Akkreditierung von Studiengängen trifft das Rektorat die abschließende Akkreditierungsentscheidung. Das Rektorat kann gegenüber den Fakultäten, dem ZLB, den zentralen Einrichtungen und der Verwaltung Empfehlungen aussprechen und Auflagen verfügen, insbesondere in den Verfahren der internen Akkreditierung.
Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement in den Fakultäten, der Verwaltung und den zentralen Einrichtungen:
Die Fakultäten schaffen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Strukturen und Prozesse für das Qualitätsmanagement und veröffentlichen diese in geeigneter Form hochschulweit. In den Fakultäten tragen die Dekane die Gesamtverantwortung für das Qualitätsmanagement ihrer Fakultät insbesondere für die Struktur- und Prozessverantwortung. Die Fakultäten berichten regelmäßig in der jeweiligen Senatskommission. Sie sind zur Unterstützung der Auflagen verpflichtet. Für die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen gilt entsprechendes.
Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement in Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB):
Das ZLB schafft in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Strukturen und Prozesse für das Qualitätsmanagement und veröffentlicht diese in geeigneter Form hochschulweit. Im ZLB trägt der/die Direktor/-in die Gesamtverantwortung für das Qualitätsmanagement. Für die Qualitätssicherung im Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) sind die vertraglichen Vereinbarungen insbesondere mit den Ministerien und dem ZfSL zu berücksichtigen. Die Absicherung der fächerspezifischen Qualität in den Fächern liegt in der Verantwortung der Fakultäten. Alle darüber hinaus gehenden Aspekte, mit Ausnahme der schulischen Aspekte (Praktika) verantwortet das ZLB.
Für weitere Informationen siehe QM-Ordnung der Universität Siegen