Systemakkreditierung
In Deutschland gibt es drei Formen der Akkreditierung von Studiengängen an Hochschulen
- Systemakkreditierung
- Programmakkreditierung
- Alternative Akkreditierungsverfahren
Durch das Verfahren der Systemakkreditierung bescheinigt der deutsche Akkreditierungsrat einer Hochschule, dass sie im Bereich Studium und Lehre über ein funktionierendes QM-System verfügt. Die Pflicht zur Programmakkreditierung entfällt, da eine positiv durchlaufene Systemakkreditierung belegt, dass die Hochschule über ihr internes Qualitätsmanagementsystem im Bereich Studium und Lehre das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards der Studiengänge gewährleistet. Eine systemakkreditierte Hochschule verfügt damit über mehr Autonomie und Eigenverantwortung im Bereich Qualitätsentwicklung, denn sie besitzt nun das Recht, selbst das Akkreditierungssiegel für die von ihr geprüften Studiengänge zu verleihen.
Das Verfahren
Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer-Review beruht. Die Hochschule beauftragt eine vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems durch die Gutachtergruppe erfolgt auf der Grundlage der in der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst zum einen eine Analyse der Antragsunterlagen und zum anderen eine Begehung der Hochschule. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Kriterien für die erfolgreiche Systemakkreditierung sind u.a.:
- Die Hochschule muss für sich als Institution und für ihre Studiengänge klare Qualifikationsziele definieren.
- Die Hochschule nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem.
- Die Hochschule nutzt ein internes Qualitätssicherungssystem, das den Anforderungen der [European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education] genügt. Im Einzelnen werden z.B. regelmäßig interne und externe Evaluationen der Studiengänge unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt und die Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen bei der Einstellung sowie deren regelmäßige Förderung überprüft. Es muss zudem eine regelmäßige Überprüfung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und eine Überprüfung der Kriterien des Akkreditierungsrates (AR) erfolgen.
- Die Hochschule muss ein internes Berichtssystem etablieren.
- Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich von Studium und Lehre müssen dokumentiert werden. Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung gegenüber den Gremien, dem Sitzland und der Öffentlichkeit.