Studienverordnung

Aus QM-Handbuch
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Die Studienverordnung ist eine Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen (Studienverordnung - StudakVO). Die Verordnung ist in sieben Teile gegliedert:

Teil 1: Allgemeine Vorschriften: Anwendungsbereich, Formen der Akkreditierung

Teil 2: Formale Kriterien für Studiengänge: Studienstruktur und Studiendauer, Studiengangprofile, Zugangsvoraussetzungen und Übergänge zwischen Studienangeboten, Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen, Modularisierung, Leistungspunktesystem, besondere Kriterien für Kooperationen mit nichthochschulischen Einrichtungen, Sonderredelungen für Joint-Degree-Programme

Teil 3: Fachlich-inhaltliche Kriterien für Studiengänge und Qualitätsmanagementsysteme: Qualifikationsziele und Abschlussniveau, schlüssiges Studiengangkonzept und adäquate Umsetzung, fachlich-inhaltliche Gestaltung der Studiengänge, Studienerfolg, Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich, Sonderregelung für Joint-Degree-Programme, Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse, Instrumente), Maßnahmen zur Umsetzung des Qualitätsmanagementkonzepts, Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen, hochschulische Kooperationen, Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien

Teil 4: Verfahrensregeln für die Programm- und Systemakkreditierung: Entscheidung des Akkreditierungsrates, Verleihung des Siegels, vorzulegende Unterlagen, Beauftragung einer Agentur, Akkreditierungsgutachten, Begehung, Zusammensetzung des Gutachtergremiums, Anforderungen an die Gutachterinnen und Gutachter, Geltungszeitraum der Akkreditierung, Verlängerung, Auflagen, Anzeigepflicht bei Änderungen, Veröffentlichung, Bündel-Akkreditierung, Teil-Systemakkreditierung, Stichproben

Teil 5: Verfahrensregeln für besondere Studiengangformen: Kombinationsstudiengänge, Joint-Degree-Programme

Teil 6: Alternative Akkreditierungsverfahren nach Artikel 4 Absatz Nr.1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages: Alternative Akkreditierungsverfahren

Teil 7: Sonstiges: Verbindung mit Verfahren, die die berufszulassungsrechtliche Eignung eines Studiengangs zum Gegenstand haben, Evaluation, Inkrafttreten