Programmakkreditierung

Aus QM-Handbuch
Wechseln zu: Navigation, Suche

Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Möglich ist auch die Akkreditierung mehrerer, fachlich ähnlicher Studiengänge (Bündelakkreditierung). Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrates. Die Akkreditierungsentscheidung bezieht sich immer auf den einzelnen Studiengang.

Das Verfahren der Programmakkreditierung bezieht sich auf die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung einzelner Studiengänge unter externer Beteiligung einer Akkreditierungsagentur.

Das Akkreditierungsverfahren beruht auf dem Prinzip des Peer-Review. Die Hochschule beauftragt eine in Deutschland zugelassene Agentur mit der Begutachtung und der operationalen Durchführung des Verfahrens für den jeweiligen Studiengang. Die Agentur stellt zunächst die Gutachtergruppe zusammen, der alle wesentlichen Interessensgruppen angehören, u.a. Lehrende und Studierende des betreffenden Fachs. Diese beurteilen anhand der fachlich-inhaltlichen Kriterien die Qualität des betreffenden Studiengangs und erstellen ein Gutachten. Die formalen Kriterien werden auf Grundlage der Musterrechtsverordnung von der Akkreditierungsagentur in einem Prüfbericht erfasst. Gutachten und Prüfbericht ergeben den Akkreditierungsbericht.

Akkreditierungsentscheidung

Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe. Bei einer positiven Akkreditierungsentscheidung, die sowohl mit als auch ohne Auflagen erfolgen kann, erhält der betreffende Studiengang das Gütesiegel des Akkreditierungsrats.

Die Musterrechtsverordnung wurde in NRW durch die Studienakkreditierungsverordnung umgesetzt.

Die Änderungen durch den Staatsvertrag zur Akkreditierung sind auf den Seiten des Akkreditierungsrats dokumentiert.