Akkreditierungsrat

Aus QM-Handbuch
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Der Akkreditierungsrat ist eine Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen. Der Akkreditierungsrat ist für die Förderung der Qualität, für eine internationale Zusammenarbeit, Regelung zur Akkreditierung und für die Zulassung von Agenturen zuständig. Diese und weitere Aufgaben des Akkreditierungsrats sind im sogenannten „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems“, geregelt. Der Akkreditierungsrat hat an der Universität Siegen die Experimentierklausel und das gemeinsame Projekt European Quality Audit (EQA) ausgeschrieben, um die System- und Programmakkreditierung als ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung entscheidend weiterzuentwickeln und auf diese Weise neue Formen der externen Begutachtung zu etablieren.