Akkreditierungsagenturen

Aus QM-Handbuch
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Akkreditierungsagenturen führen nationale und internationale Akkreditierungsverfahren durch. Einige Agenturen haben sich ein weiteres Tätigkeitsfeld erschlossen, indem sie Beratungsleistungen für Hochschulen im In- und Ausland erbringen – insbesondere in der Organisationsentwicklung, in der Weiterentwicklung von QM-Systemen und Prozessen etc. Der Staatsvertragstellt das Akkreditierungswesen in Deutschland auf eine neue Rechtsgrundlage, wodurch sich auch die Rolle der Akkreditierungsagenturen verändert. Die Agenturen sind in den Akkreditierungsverfahren (Programmakkreditierung, Systemakkreditierung) nun ausschließlich für die Koordination der Begutachtungsverfahren und für die Gutachtenerstellung zuständig. Akkreditierungsentscheidungen trifft allein der Akkreditierungsrat. Dazu muss die Hochschule ihre Anträge (Programmakkreditierung, Systemakkreditierung) direkt beim Akkreditierungsrat einreichen.

Die Zulassung der Agenturen erfolgt ebenfalls durch den deutschen Akkreditierungsrat, wobei dieser die Entscheidung darüber auf der Basis der Eintragung im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) trifft.

Hier finden Sie einen Überblick der aktuell in Deutschland zugelassenen Akkreditierungsagenturen